Partizipation | Gleichstellung | Antirassismus | Antidiskriminierung

Grundsätzlich ist für die Entstehung politischer Entscheidungen und auch für deren Akzeptanz ein maximales Maß an Partizipation wünschenswert und erforderlich. Allerdings wurden wir in eine Situation manövriert, in der die Zusammenhänge und Abhängigkeiten von Maßnahmen und Entscheidungen immer komplexer werden (siehe auch künstliche Intelligenz) und vor allem global relevant. Es gibt kaum noch einen Bereich des politischen Handelns, der isoliert betrachtet werden kann. Weder thematisch, noch regional. Daraus leitet sich ja zwingend ab, dass in die partizipativen Prozesse alle involviert sein sollten, die von den Entscheidungen betroffen oder berührt, benachteiligt oder privilegiert werden könnten. Und daraus leitet sich auch zwingend ab, dass Entscheidungen nicht allein auf Intuition oder Gruppeninteressen basieren dürfen. In politische Entscheidungen muss vor allen Dingen intersektionale, machtkritische, rassismuskritische, dekoloniale, etc Expertise einfließen. Dafür muss gesorgt werden. Außerdem muss überdacht werden, was Partizipation, Gleichstellung und Antidiskriminierung bedeuten. Aktuell besteht die Umsetzung überwiegend aus (mehr oder weniger zugänglicher) Beteiligung an der Debatte, die Entscheidungen sind aber immer noch der Bildung von Mehrheiten unterworfen. Je nachdem, wer also bereits privilegierten Zugang zu Entscheidungsgremien hat, dominiert die Wahl bzw. die Abstimmung. Es müssen also Instrumente entwickelt werden, die an allen Stellen, wo Entscheidungen gefällt werden, intersektional alle betroffenen Perspektiven paritätisch also gleichwertig abbilden. Repräsentation, die Perspektiven „nur“ entlang ihrer zahlenmäßigen Repräsentanz in einer wie auch immer definierten und umgrenzten Gruppe/Gesellschaft abbildet, kann Machtungleichgewichte nicht aufheben.

Die andere Seite der Medaille ist der Umgang mit Diskriminierung, Rassismus, Antisemitismus, Ableismus, etc. wenn sie auftreten. Ihre Omnipräsenz in den Strukturen kann möglichst ausgehebelt werden. In unseren Denkmustern werden diese Systeme weiterhin bestehen bleiben und noch länger wirken, auch wenn wir die Strukturen so gestalten, dass ihre Macht immer weiter begrenzt oder ihr entgegengewirkt wird. Es bleiben also Faktoren, die wir weiter auf dem Schirm haben müssen. Um an der Stelle einzugreifen, sind Ansprachesysteme wichtig und Mechanismen, die dann greifen, um einzelne Personen zu schützen und zu stärken, die diese Erfahrungen machen und um die Verantwortung für die Auflösung solcher Situationen und Momente dort anzusiedeln, wo die Denkmuster auftreten, anstatt dort, wo sie ihre Wirkung entfalten. Die Beweislast muss bei jenen liegen, die Diskriminierung ausüben, nicht bei jenen, die sie erfahren. Das in Berlin in kraft getretene LADG sollte bundesweit in kraft treten und die Stellen, die für dessen Einhaltung sorgen bzw die die Verstöße dokumentieren, erfassen, erheben und bearbeiten, müssen genauso omnipräsent sein, wie die Diskriminierung selber es aktuell ist. Das Gesetz muss auch noch breiter ausdefiniert werden und Beschwerdewege- und Grundlagen allgemein bekannt und zugänglich machen. Antidiskriminierungsbeauftragte mit den entsprechenden Kompetenzen sollten an allen Institutionen und in der kompletten Administration, sowie in der Privatwirtschaft etabliert werden und mit Instrumenten ausgestattet sein, die ein business as usual im Angesicht von Diskriminierungsfällen unmöglich machen.

Antirassismusgesetz: auf Bundesebene und schließlich auch auf europäischer und globaler Ebene brauchen wir ein Antirassismusgesetz. Ein solches Gesetz muss eine breite, ausführliche Rassismusdefinition, auf deren Grundlage weitergedacht und gehandelt werden kann, enthalten oder sich darauf beziehen. Es muss den Rasse-Begriff im Grundgesetz soziologisch einordnen und den Umgang damit festlegen, sowie weitere Schritte, um in der Analyse im Prozess zu bleiben. Es muss Rassismus als Ideologie historisch einordnen und seine Wirkweisen und Mechanismen sichtbar machen. Es muss aufzeigen, wie Rassismus als Fundament alle Ebenen, Bereiche und Strukturen von Gesellschaft durchdringt, in Deutschland und global. Das Gesetz wird im Prinzip das gesamte (außen)politische, (außen)wirtschaftliche und (innenpolitische) administrative Handeln betreffen und „illegalisieren“, da der status quo rassistisch – und damit illegal - ist. Die Herausforderung ist groß und es geht um nichts weniger als um einen Paradigmenwechsel.

Das Antirassismusgesetz muss das System weißer Vorherrschaft benennen und definieren, das als Kehrseite des rassistischen Systems zu verstehen ist.

Das Antirassismusgesetz muss auch die besondere Verantwortung aus dem Genozid an Nama und Herero benennen und Reparationen gesetzlich vorschreiben. Die aktuelle Version der “Versöhnungsgeste”, wie sie die Regierung im Mai 2021 bekannt machte, ist unzureichend und wurde ohne Partizipation der Nachfahren der Opfer des Genozids ausgehandelt. Die angekündigten 1,1 Mrd €, die “für Entwicklung” bereitgestellt werden, verdrehen abermals die Verhältnisse. Wir fordern eine Aussetzung dieser Vereinbarung und eine Neuverhandlung, die von dekolonial arbeitenden zivilgesellschaftlichen Organisationen angeleitet wird.

Das Antirassismusgesetz muss alle Institutionen, alle Strukturen der sozialen Ordnung (Parlamente, Justiz, Polizei, Administration) verpflichten, koloniale Geschichte als Teil der deutschen Erinnerungskultur zu beachten und in alle Konzepte der Organisation von Gesellschaft zu integrieren. Es muss die koloniale Kontinuität im aktuellen Handels- Kapital- und Wirtschaftsgeflecht benennen und ihre Unterbrechung als Ziel festlegen.  

Anti-Schwarzer Rassismus muss im Antirassismusgesetz explizit benannt und als global wirkendes System geächtet werden. Es müssen Methoden und Ansätze formuliert werden, um diese Form von Rassismus auch im deutschen und europäischen Kontext zum Gegenstand von Forschung machen zu können. Dazu gehört die statistische Erfassung von Menschen nicht nur im Kontext von Migration, sondern im Kontext von Identität im rassistischen System. Nicht nur die Positionierung als Schwarz, Indigen oder POC ist relevant, sondern vor allem auch als weiß.

Das Antirassismusgesetz muss Rasse als soziale Konstruktion benennen, die ein Dominanzverhältnis etabliert und reale Diskriminierung bewirkt. Rassistische Narrative oder Einstellungen als Meinung darzustellen, dient der Erhaltung von weißer Definitionsmacht und Deutungshoheit und ist selber Ausdruck von Rassismus. Dies muss im Antirassismusgesetz deutlich und explizit stehen – auch als Teil der Rassismusdefinition.

Rasse als soziale Konstruktion muss im Grundgesetz vorerst stehen bleiben, bis eine umfassende Rassismusdefinition als Grundlage politischer Gestaltung und Entscheidungsfindung installiert ist, bis eine intensive interdisziplinäre Debatte innerhalb und unter Beteiligung aller von Rassismus betroffenen Communities stattgefunden hat, die so gestaltet ist, dass allen die Partizipation daran ermöglicht wurde und alle zu dieser Partizipation befähigt und eingeladen wurden und auch tatsächlich partizipieren.

Darüber hinaus muss auch im GG gegen Diskriminierung aufgrund von Sexualität ein Schutz etabliert werden. Der Art 3 GG, der Schutz gegen Diskriminierung festlegt, braucht insgesamt eine Überarbeitung, da er auch Geschlecht als binäres Konstrukt festschreibt. Die verfassungsmäßige Garantie des Schutzes vor Diskriminierung muss in allem politischen und administrativen Handeln höher angesehen werden und es muss ein ‘Ministerium für intersektionale Gerechtigkeit’ eingerichtet werden, das Privilegien und Benachteiligung, Macht und Unterdrückung intersektional untersucht, bekämpft, ausgleicht. Sämtliche Gesetzestexte und offizielle Sprache und Schreiben, Printprodukte, Broschüren und Anweisungen sollen in inklusiver und geschlechtergerechter Art und Weise veröffentlicht werden.