Universelles Grundeinkommen | Verteilung | Arbeit

Modelle, die bereits existieren sind auf ihre intersektional und dekolonial machtkritische und rassismuskritische Analyse zu prüfen.

Ein bedingungsloses Grundeinkommen darf niemanden ausschließen. Es darf eben an keine Bedingung geknüpft sein. Weder Aussehen, noch Alter, weder Herkunft, Status, Staatsangehörigkeit, Einkommen, sexuelle Identität, Geschlechtsidentität, Glaube, noch körperliche Fähigkeiten dürfen zur Bedingung für seinen Erhalt gemacht werden. Es kann eine einfache Möglichkeit geben, das Grundeinkommen alternativ und zweckgebunden zu spenden – z.B. in die Verwendung für Reparationen oder in andere Solidarfonds.

Die Frage, ob das BGE auch Personen zustehen soll, die große Einkommen erzielen, wird schon lange diskutiert. Die breite zivilgesellschaftliche Debatte hierzu hat noch nicht ausreichend stattgefunden.

Kurzfristig müssen alle Jobcenter-Sanktionen eingestellt werden. Die Sanktionierung ist menschenrechtswidrig. Und mit Übergang zum BGE sind Jobcenter überflüssig, die Infrastruktur kann für andere, hier im Programm vorgeschlagenen, Maßnahmen umgewidmet werdenUm bereits im Hier und Jetzt Verteilungsgerechtigkeit zu befördern und Existenzgrundlagen zu sichern und auch um Kapazitäten zu schaffen für zivilgesellschaftliches Engagement und politische Partizipation, muss ein bedingungsloses Grundeinkommen in Deutschland gefordert werden. Um aber gleichzeitig die globale Relevanz des Grundeinkommens zu signalisieren, braucht es eine Kommission zur Ausdehnung des Grundeinkommens synchron mit der antikolonialen Agenda auf die gesamte globale Community. Hierfür sollen Modelle entwickelt werden, wie das universelle Grundeinkommen partnerschaftlich (z.B zwischen Deutschland und den ehemals von Deutschland kolonisierten Ländern, oder zwischen EU und den von der EU kolonisierten Ländern) eingeführt werden kann, so dass es mit dem System der Reparationen verknüpft wird und diese Institutionen ineinander greifen können.

Solange diese Modelle noch nicht entwickelt sind, bzw. solange die Kommunikation mit den Ländern, Regionen, Gruppen, die Anspruch auf Reparationen haben, noch nicht installiert ist, sollten bereits “vorläufige” Reparationsleistungen in einen Fonds eingezahlt werden, dessen Verwendung dann besprochen und ausgehandelt wird. Die vorläufigen Einzahlungen können nur symbolische Wirkung entfalten. Die Höhe, Form und Durchführung von Reparationen muss in einem gemeinsamen, bestenfalls für beide Seiten heilsamen Prozess ermittelt und vereinbart werden. Wichtig ist, dass die Kommunikation vor allem zwischen Zivilgesellschaften stattfinden, anstelle diplomatischer Verhandlungen zwischen Regierungen. Die Gewährleistung und Ermöglichung dieser transkulturellen, transkontinentalen und interdisziplinären zivilgesellschaftlichen Vernetzung, Kommunikation und Austausche muss gesetzlich verankert und durch unabhängige Träger und die öffentliche Administration regelmäßig und häufig und intensiv umgesetzt werden. (siehe Reparationen)

Jegliches Grundeinkommen kann nicht eine absolute nominelle Summe sein, sondern muss an mehreren Schlüsselparametern anknüpfen. Hier sollten Preisniveaus eine Rolle spielen, aber auch die Einkommensscheren zwischen obersten und untersten Einkommensniveaus. Welche Parameter es konkret sein sollten und woran sie sich orientieren und wie diese zu ermitteln sind, muss eine personell breit und intersektional paritätisch besetzte Initiative oder Kommission erforschen.