Wohnen | Leben | Versorgung

„Grund und Boden ist keine beliebige Ware, sondern eine Grundvoraussetzung menschlicher Existenz. Boden ist unvermehrbar und unverzichtbar. Er darf daher nicht dem unüberseh­baren Spiel der Marktkräfte und dem Belieben des Einzelnen überlassen werden, sondern muss mehr noch als alle anderen Vermögensgüter in den Dienst der Interessen der Allge­meinheit gestellt werden.“ (Hans Jochen Vogel, SPD)

Wir müssen einen zivilgesellschaftlichen, interdisziplinären Dialog und Austausch einrichten zu Eigentum an Grund und Boden und Wohnraum. Der Dialog sollte transkontinental und transkulturell geführt werden. Die Anhäufung von Eigentum an Boden und die Konzentration von Eigentum in den Händen sehr weniger (global gesehen) Personen, Institutionen, Organisationen und Unternehmen, muss grundsätzlich hinterfragt werden (siehe Wirtschaft).

Um die soziale und rassistische Segregation von Wohnen und Lebensräumen zu dekonstruieren, sollte die Vergabe von Wohnraum nach intersektional-machtkritischen Kriterien passieren. Dafür braucht es Antidiskriminierungsstellen für Wohnen, die bei Verstößen eingreifen, vermitteln und sanktionieren können. Und es braucht Vergaberichtlinien, die bei bei der Versorgung mit Wohnraum angewendet werden müssen. In die Vergaberichtlinien fließen Kriterien und Bedürfnisse ein wie Zahl der Kinder, Barrierefreiheit, ärztliche Versorgung in der Nähe, Schulnähe, Personenzahl. Außerdem müssen Instrumente entwickelt werden, um auch bspw rassistische, LSBTQIA-feindliche, etc Diskriminierung schon bei der Wohnraumvergabe- oder Vermietung auszuschließen.

Noch bevor und während im gesellschaftlichen Dialog über Eigentum an Grund und Boden und Wohnraum verhandelt wird, muss schon jetzt der etablierten Segregation entgegengewirkt werden. Spekulation mit Wohnraum muss verhindert werden. Hierzu können verschiedene Instrumente etabliert werden.

Bundesweit muss bis auf weiteres ein Mietendeckel eingerichtet werden, um erst mal die Möglichkeit zu schaffen, den Wohnungsmarkt so zu gestalten, dass er keine Personen benachteiligt. Es besteht bereits jetzt ausreichend Wohnraum, um alle Personen, die aktuell wohnungslos sind, würdig in Wohnraum unterzubringen. Alle Formen von Sammelunterkünften sind umgehend zu schließen. Wohnraumbesitzer:innen, insbesondere private Immobilien-Unternehmen, die mit Kauf, Vermietung und Verkauf von Wohnraum Profite erwirtschaften, müssen verpflichtet werden, Leerstände zu vermeiden, die länger als 3 Monate andauern. Wohnraum, der länger leer steht, wird vergesellschaftet und kommunal verwaltet und vermietet Verluste, die durch nicht-vermieteten Wohnraum entstehen, dürfen nicht abgeschrieben werden  (Ausnahmen z. B. bei besonderer Härte).

Die Urbane. unterstützt das Volksbegehren Deutsche Wohnen und Co enteignen und schließt sich den Forderungen an. Diese lauten:

  1. Private Immobiliengesellschaften, die mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin besitzen, werden nach Artikel 15 GG enteignet, um ihre Bestände in Gemeineigentum zu überführen.
  2. Die betroffenen Unternehmen werden deutlich unter Marktwert entschädigt.
  3. Zur Verwaltung der Bestände wird eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) geschaffen. In ihrer Satzung wird verankert, dass die Bestände der AöR nicht privatisiert werden dürfen.
  4. In der AöR werden die in Gemeineigentum überführten Bestände unter demokratischer Beteiligung von Stadtgesellschaft, Mieter:innen, Beschäftigten und Senat verwaltet.

 

Genossenschaftlicher Wohnungsbau sollte gefördert werden.

Ausnahmslos alle Menschen sollen in würdiger Unterkunft leben können. Das systematische Abschieben alter Menschen in „Seniorenheime“ oder Pflegeheime ist unwürdig und ist auch ein kapitalistisches Produkt. Es spricht nichts dagegen, dass sich alte Menschen zusammentun und zusammen leben in Gemeinschaft. Aber das System „Altenpflege“ ist gesellschaftlich ausgesprochen schädlich. Die Isolierung und Abschottung alter Menschen von der mobilen, modernen, schnelllebigen, aber auch lebendigen, interessanten und inspirierenden urbanen Umgebung, von der direkten Begegnung mit Familie, Nachbar:innen und Freund:innen ist ungesund, für die alten und auch für die jungen Menschen. Durch die Aufwertung von Pflege- und Betreuungsberufen, soll deutlich bessere, flexiblere und räumlich dezentrale fachgerechte Versorgung alter Personen gesichert werden. Die Bereitstellung oder Einrichtung von Wohnraum für eine Pflege und für Wohnen und Leben im Kiez soll gefördert werden.

Es wird ab sofort flächendeckend analysiert und erfasst, wie barrierefrei jeglicher Raum und Wohnraum sind, um jeglichen Raum und Wohnraum barrierefrei zu gestalten. Ein Gremium von Selbstorganisationen und Behinderten-Selbstvertretungen erstellt zusammen mit Architekt:innen und Bauexpert:innen mit Fach- und Erfahrungswissen einen Kriterienkatalog für die Analyse. Die Zuständigkeit für die Durchführung kann z.B. bei den Ministerien für Bauen und Wohnen liegen, ggfs auch in den Bezirksverwaltungen. Wohnraumbestand muss innerhalb von 2 Jahren durchgehend erfasst sein anhand des Kriterienkatalogs.

Im nächsten Schritt werden Ziele festgelegt. Baumaßnahmen, die Barrierefreiheit fördern, haben Priorität vor anderen öffentlichen Baumaßnahmen. Ausnahmen dazu bilden Baumaßnahmen zur Gefahrenabwehr bspw durch Einstürze oder ähnliches. Die Finanzierung von Maßnahmen zur Erschaffung von Barrierefreiheit im privaten Wohn- und Arbeitsraum kann anteilig von den Besitzer:innen und der öffentlichen Hand geleistet werden.

Neubauten müssen barrierefrei sein. Barrierefreiheit hat Vorrang vor Denkmalschutz.

Von der Versorgung soll niemand ausgeschlossen oder unerreicht sein oder bleiben. Besonders muss dafür gesorgt werden, dass sämtliche öffentliche Einrichtungen und auch alle entstehenden Bauten, sowie der öffentliche Raum barrierefrei im Sinne von Mobilität und Sinneswahrnehmung wird. Da wo Barrierefreiheit nicht baulich oder technologisch hergestellt werden kann, muss sie durch Dienstleistung ermöglicht werden. Die Forschung für Barrierefreiheit und die Herstellung von Technologie braucht umfassende Finanzierung (siehe Forschung/Technik)

Die Versorgung mit grundlegenden Gütern und Dienstleistungen muss durch die öffentliche Hand garantiert und strukturiert werden. Um Innovation zu inspirieren, müssen Mechanismen installiert werden, die Anreize schaffen abseits von kapitalistischer Anhäufungslogik. Kreative Konzepte und Modellprojekte zu Selbstversorgung sollten logistisch, finanziell und institutionell unterstützt werden.

Weitere Themen, die noch ausgearbeitet werden:
Urban Gardening, Recht auf Wohnen, Mietrecht, Trinkwasser, Infrastruktur, Wiederverwertung, Recycling, Angebote für kulturelle/kreative Teilhabe, Recht auf Selbstversorgung, Kieze, Begrenzung von Anhäufung von Grundbesitz, Mindestflächen, die community-verwaltet werden, Sport- und Freizeit Flächen